Bolduan Unternehmensgruppe

Nutzungsbedigungen für die apoways Cloud

der Anbieter der apoways Lösung ist die

apoways GmbH

Lise-Meitner-Straße 1-7
24223 Schwentinental

office@apoways.de
+49 (0) 4307 937 939 0

vertreten durch den CEO Marvin Bolduan

ein Unternehmen der Bolduan Holding GmbH

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand des Vertrages ist das entgeltliche Hosting des onlinebasierten Systems „apoways“ in dem Leistungsumfang entsprechend der Anlage “Leistungsumfang” und in der jeweils aktuellen und online bereitgestellten Version (nachfolgend: „Software“) während der Laufzeit dieses Vertrages.

1.2 Eine Installation der Software ist nicht erforderlich. Die Software wird per Internetzugang über einen Browser bereitgestellt.

§ 2 Vertragslaufzeit und Kündigung

2.1 Dieser Vertrag wird für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen (Grundlaufzeit). Wird der Vertrag nicht spätestens im 10. Monat der Grundlaufzeit zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

2.2 Soweit der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert wurde, kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten gekündigt werden. 

2.3 Der Kunde erhält nach ordentlichem Vertragsschluss und Vereinbarung eines zusätzlich erforderlichen Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung (AVV) Zugriff auf das System. Der Zugriff erfolgt per Einrichtung sowie Freischaltung durch den Betreiber, welche durch einen Termin mit dem Betreiber zu vereinbaren ist.

2.4 Dem Kunden wird die Software für einen Testzeitraum von 6 Monaten ab Unterzeichnung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann diesen Vertrag jederzeit vor Ablauf des Testzeitraumes ohne Angabe von Gründen kündigen. Kündigt der Kunde den Vertrag innerhalb des Testzeitraumes nicht, beginnt die Laufzeit nach Ablauf des Testzeitraumes.

2.5 Die Daten des Kunden werden nach Ende der Vertragslaufzeit noch 30 Tage vorgehalten, danach erfolgt eine automatische Vernichtung. Ein Datenexport ist nicht vorgesehen und bei Bedarf gesondert mit dem Betreiber zu vereinbaren und zu beauftragen.

2.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

  • wenn der Kunde mit der Zahlung mehr als ein Mal in Verzug gerät;
  • wenn der Betreiber durch gesetzliche Einschränkungen oder anderweitige Bestimmungen dazu angehalten ist, die Software ganz oder in Teilen nicht mehr weiterzubetreiben oder
  • wenn der Kunde eine separate Nutzungsvereinbarung gekündigt hat.

2.7 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 3 Vergütung

3.1 Die Preise des Betreibers enthalten keine gesetzlich geltende Mehrwertsteuer (MwSt. / USt.). Diese wird auf Rechnungen separat ausgewiesen.

3.2 Der Kunde zahlt für die Überlassung der Software eine monatliche Gebühr von aktuell 20,00 EUR pro Einrichtung, Wohngruppe bzw. Standort. Die einmalige Gebühr zur Einrichtung wird separat abgerechnet und ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

4.1 Der Betreiber wird dem Kunden die vertraglich vereinbarte Vergütung monatlich in Rechnung stellen. Jede Rechnung ist innerhalb von zehn Werktagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens können separat eingerichtet werden.

§ 5 Anpassung der Vergütung

5.1 Der Betreiber ist dazu berechtigt, die Vergütung für die Software bei Kostenerhöhung oder Funktionserweiterung anzupassen. Der Betreiber wird den Zeitpunkt der Änderung und die Höhe der Preisanpassung dem Kunden jeweils einen (1) Monat vorher und bis zu 3-mal schriftlich per E-Mail oder in der Web-App mitteilen.

5.2 Der Kunde hat ferner das Recht, den Vertrag bei Anpassung der Vergütung entsprechend der geltenden Bedingungen zu kündigen. Die Kündigung muss mind. 2 Wochen vor dem Zeitraum der Vergütungsanpassung erfolgen.

§ 6 Pflichten & Verantwortung des Kunden, Geheimhaltung

6.1 Für sämtliche handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen von Rechtsdokumenten (z.B. Rechnungen/Stornierungen etc.) ist der Kunde selbst verantwortlich.

6.2 Ferner ist der Kunde für die Einhaltung buchhalterischer Vorgaben (GoBD) selbst verantwortlich.

6.3 Der Kunde sieht davon ab, dass er bei der Übermittlung von Daten in Form von Texten oder Bildern auf den Serverumgebungen des Betreibers Rechte Dritter verletzt.

6.4 Beide Parteien verpflichten sich, keine während der gemeinsamen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (auch wenn sie im Einzelfall nicht den Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses i.S.d. GeschGehG entsprechen) ohne vorherige schriftliche (E-Mail ausreichend) Zustimmung von der jeweils anderen Partei zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen oder anders zugänglich zu machen.

6.5 Gleiches gilt für alle im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Kenntnisse, Informationen über den Betreiber, sowie die uns übergebenen Unterlagen und Daten (wie beispielsweise die zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Entwürfe oder technischen Dokumentationen, Produktinformationen und Projektbeschreibungen), sei es in schriftlicher, mündlicher, elektronischer oder sonstiger Art und Form, einschließlich daraus entwickelter oder abgeleiteter neuer Informationen; sowie abgeschlossenen, aufgehobenen oder entworfenen Verträge, einschließlich dieses Vertrages.

§ 7 Service-Level-Agreements, Verfügbarkeit der Dienste, Wartung

7.1 Der Betreiber hat zur Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Dienste geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Soweit die Verfügbarkeit der Dienste von Leistungen Dritter (insbesondere Hostinganbietern) abhängig ist, übernimmt der Betreiber keine Haftung für die Verfügbarkeit. Der Betreiber schuldet dem Kunden eine Verfügbarkeit der Dienste von mind. 98% im Monat.

7.2 Der Betreiber wird die technische Entwicklung der Dienste stets vorantreiben. Zur Aufrechterhaltung der Qualitätsstandards sowie der Datensicherheit ist es erforderlich, regelmäßig Wartungsarbeiten an den Diensten vorzunehmen. Der Betreiber behält sich vor, diese Arbeiten jederzeit durchzuführen, auch wenn dies den Zugriff auf die Dienste temporär einschränkt oder unterbricht. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu. Der Betreiber wird den Kunden in angemessenem Zeitabstand vor den Wartungsarbeiten informieren.

7.3 Der Kunde hat den Betreiber im Falle einer Störung oder Beeinträchtigung der Dienste umgehend per Mail, Support-Portal oder Telefon zu informieren.

§ 8 Gewährleistung und Mängel

8.1 Stellt der Kunde einen Mangel an der Software fest, hat er diesen dem Betreiber umgehend mitzuteilen. Das Recht auf Gewährleistung beginnt mit Vertragsabschluss und endet nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

8.2 Der Kunde sichert zu, etwaig auftretende Fehler nicht eigenständig zu beseitigen.

8.3 Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtermöglichung von vertragsgegenstandlichem Gebrauch ist erst und ausschließlich dann möglich, wenn dem Betreiber eine ausreichende Zeit zur Beseitigung etwaiger Mängel eingeräumt wurde und/oder diese Beseitigung fehlgeschlagen ist.

8.4 Eine Mängelbeseitigung schlägt fehl, wenn sie unmöglich ist, sie vom Betreiber abgelehnt oder verweigert wird, sie verzögert wird oder wenn aus weiteren Gründen eine Unzumutbarkeit im weiteren Gebrauch der Software entsteht.

8.5 Sollte der Support feststellen, dass sich aufgrund einer Störungsmeldung bzgl. eines Sachmangels herausstellt, dass es sich um einen Bedienfehler handelt, kann diese Leistung nach zeitlichen Aufwand des Supports in Rechnung gestellt werden.

§ 9 Haftung

9.1 Der Betreiber haftet nur bei Schäden, welche in Folge grober Fahrlässigkeit, in Folge von Vorsatz oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstehen. Dabei ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden und auf die Höhe des Auftragswertes, bei einem Dauerschuldverhältnis auf die Höhe der Entgelte von 12 Monaten, beschränkt. Der Betreiber haftet nicht für entfernte Folgeschäden. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind allerdings Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Betreiber die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.2 Bei Onlinediensten übernimmt der Betreiber keine Haftung für Einschränkungen der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit, wenn die Einschränkungen außerhalb des Einflussbereiches liegen (z.B. Internetausfall beim Kunden vor Ort).

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Erweiterungen und Änderungen dieses Vertrages sind zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu formulieren und dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

10.2 Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

10.3 Für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrag wird der Gerichtsstand am Sitz des Betreibers vereinbart, sofern die Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind.

10.4 Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieses Vertrages den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der apoways GmbH vor.

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Statt den unwirksamen oder undurchführbaren Klauseln gelten diejenigen wirksamen und durchführbaren Regelungen, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit den unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen verfolgt haben. Die vorstehenden Bedingungen gelten gleichermaßen im Falle einer Vertragslücke.