Bolduan Unternehmensgruppe

Allgemeine Bedingungen für Beratungs-Dienstleistungen

§1 Leistungsumfang

1.1 Die vom Berater zu erbringenden Leistungen beschränken sich ausschließlich auf die im beigefügten Angebot definierten Beratungs- und Projektmanagementleistungen.

1.2 Die zur Durchführung der Dienstleistung eingesetzten Personen werden vom Auftragnehmer ausgesucht. Der Kunde hat nur dann einen Anspruch auf die Leistungserbringung durch eine bestimmte Person, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

1.3 Alle Beschreibungen und Dokumentationen werden in Jira und Confluence strukturiert hinterlegt. Die Lizenzen und Zugänge zu Jira und Confluence werden während der Umsetzung durch den Kunden gestellt. Die Inhalte werden bei Bedarf durch alle Beteiligten gepflegt und gelten als Dokumentation. Auch Dokumente, die in anderen Tools erstellt wurden, werden in Confluence gespeichert.

§2 Vergütung

2.1 Die Leistungen des Beraters werden zu der im beigefügten Angebot vereinbarten Summe erbracht.

2.2 Die Preise des Beraters enthalten keine gesetzlich geltende Mehrwertsteuer (MwSt. / USt.). Diese wird auf Rechnungen separat ausgewiesen.

2.3 Die vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätze erhöhen sich um 50 %, wenn die Dienstleistung auf Wunsch des Kunden an einem Samstag oder in der Zeit von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr erbracht werden soll; sie erhöhen sich um 100 %, wenn die vereinbarten Dienstleistung auf Wunsch des Kunden an einem Sonn- oder Feiertag (in Schleswig-Holstein) erbracht wird.

2.4 Die für Reisen des Beraters aufgewendete Zeit wird zu 50% des vertraglich festgelegten Stunden- oder Tagessatzes in Rechnung gestellt.

2.5 Wird auf Wunsch des Kunden ein fest vereinbarter Termin für die Durchführung von Dienstleistung verschoben, wird der Kunde evtl. angefallene Reisekosten erstatten, die der Berater an Dritte zu zahlen hat, wenn die Reise nicht mehr kostenfrei stornier- oder umbuchbar war. Sollten für die Planung und/oder Durchführung die Dienstleistung bereits Stunden erbracht worden sein, so werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.

2.6 Die in der jeweiligen Spezifikation angegebenen Aufwandsschätzungen sind Richtwerte, an denen sich Planungen und Umsetzungen orientieren sollen. Durch Abweichungen, insbesondere solche Einflüsse, die durch agile Entwicklungsmethoden entstehen, ist in den jeweiligen Schätzungen (Jira) hinzuweisen und der Kunde in Kenntnis zu setzen.

2.7 Erhöht sich der Aufwand in der Umsetzung (Sprints), wird der Berater den Kunden ebenfalls in Kenntnis setzen.

§3 Zahlungsmodalitäten

3.1 Die Vergütung für die vom Berater erbrachten Dienstleistungen erfolgt monatlich nach tatsächlichem Aufwand.

3.2 Zusammen mit der Rechnung wird der Berater dem Kunden einen Leistungsnachweis über die im Abrechnungszeitraum erbrachten Dienstleistungen vorlegen. Dieser Leistungsnachweis enthält eine genaue Aufstellung der geleisteten Arbeitsstunden, die jeweiligen Tätigkeiten und ggf. weitere relevante Details, die den in Rechnung gestellten Aufwand belegen.

3.3 Der Kunde hat das Recht, innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt des Leistungsnachweises Einwände gegen den ausgewiesenen Aufwand zu erheben. Werden keine Einwände erhoben, gilt der Leistungsnachweis als anerkannt.

$4 Haftung

4.1 Der Berater stellt klar, dass sein Aufgabenbereich und seine Verantwortlichkeiten sich ausschließlich auf die im Vertrag definierten Beratungsleistungen beziehen. Jegliche Leistungen und Tätigkeiten, die darüber hinausgehen, insbesondere solche im Zusammenhang mit der Softwareentwicklung, liegen nicht in seiner Verantwortung.

4.2 Der Berater haftet entsprechend nicht für Fehler, Mängel, Unzulänglichkeiten oder andere Probleme, die in Zusammenhang mit der Softwareentwicklung, deren Implementierung, Testung, Integration oder sonstigen damit verbundenen Aktivitäten entstehen könnten.

4.3 Des Weiteren haftet der Berater nicht für Dienstleistungen, Produkte oder Handlungen Dritter, die nicht ausdrücklich im Rahmen dieses Vertrages als von ihm zu erbringende Leistung definiert sind. Dies schließt jegliche Haftung für Beratung, Empfehlungen oder Handlungen aus, die von anderen Vertragsparteien, Dienstleistern oder sonstigen Dritten durchgeführt werden.

4.4 Sollten Unklarheiten bezüglich des Leistungsumfangs des Beraters entstehen oder sollte es Fragen zur Abgrenzung seiner Dienstleistungen von denen anderer Beteiligter geben, ist der Kunde angehalten, diese Fragen direkt und unverzüglich mit dem Berater zu klären. Jegliche Annahme von Verantwortlichkeiten oder Haftung des Beraters für Leistungen, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt sind, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4.5 Der Kunde stellt den Berater von jeglicher Haftung frei, sofern der Kunde gegen die Empfehlungen oder Ratschläge des Beraters handelt oder diese ignoriert.

4.6 Die Haftung des Beraters für Schäden aus diesem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den Gesamtbetrag beschränkt, den der Kunde dem Berater für die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Dienstleistungen gezahlt hat.

4.7 Der Berater haftet ferner nicht für entgangene Gewinne, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die sich aus diesem Vertrag oder den erbrachten Dienstleistungen ergeben.

4.8 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen bei Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.

§5 Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Berater unverzüglich schriftlich über alle ihm bekannt gewordenen Mängel oder Probleme im Zusammenhang mit den Beratungsdienstleistungen zu informieren.

5.2 Beide Parteien verpflichten sich, keine während der gemeinsamen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (auch wenn sie im Einzelfall nicht den Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses i.S.d. GeschGehG entsprechen) ohne vorherige schriftliche (E-Mail ausreichend) Zustimmung von der jeweils anderen Partei zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen oder anders zugänglich zu machen.

5.3 Gleiches gilt für alle im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Kenntnisse, Informationen über den Betreiber, sowie die uns übergebenen Unterlagen und Daten (wie beispielsweise die zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Entwürfe oder technischen Dokumentationen, Produktinformationen und Projektbeschreibungen), sei es in schriftlicher, mündlicher, elektronischer oder sonstiger Art und Form, einschließlich daraus entwickelter oder abgeleiteter neuer Informationen; sowie abgeschlossenen, aufgehobenen oder entworfenen Verträge, einschließlich dieser Bedingungen.

§6 Gewährleistung

6.1 Jegliche Ansprüche des Kunden in Bezug auf Mängel, Fehler oder Ungenauigkeiten in den Aussagen oder Empfehlungen des Beraters müssen innerhalb dieser 12-monatigen Gewährleistungsfrist schriftlich geltend gemacht werden.

6.2 Nach Ablauf dieser Frist erlöschen alle Gewährleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die beraterischen Leistungen, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

6.3 Diese Gewährleistungsbeschränkung gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Beraters. Des Weiteren bleibt die Haftung für Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

§7 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

7.1 An Arbeitsergebnissen der Dienstleistungen gewähren die Auftragnehmer dem Kunden mit Zahlung der vollständigen Vergütung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich unbegrenztes Recht zur internen Nutzung im Rahmen des vereinbarten Einsatzzwecks.

7.2 Sofern die Vergütung noch nicht geschuldet ist, der Kunde die Arbeitsergebnisse aber gemäß der Regelung der jeweiligen Spezifikation bereits nutzt, räumt der Berater dem Kunden die oben genannten Rechte übergangsweise ein.

§8 Schlussbestimmungen

8.1 Erweiterungen und Änderungen dieser Änderungen sind zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu formulieren und dem Berater unverzüglich mitzuteilen.

8.2 Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

8.3 Für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrag wird der Gerichtsstand am Sitz des Beraters vereinbart, sofern die Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind.

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Statt den unwirksamen oder undurchführbaren Klauseln gelten diejenigen wirksamen und durchführbaren Regelungen, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit den unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen verfolgt haben. Die vorstehenden Bedingungen gelten gleichermaßen im Falle einer Vertragslücke.